Informationen für Antragsteller:innen
Sie sind Vertreter:in eines Vereins, Verbands oder einer anderen gemeinnützigen Organisation im Landkreis Kulmbach? Sie planen ein Projekt, das Ziele des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verfolgt? Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und alle nötigen Unterlagen zur Antragstellung. Nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zur Koordinierungs- und Fachstelle auf! Sie berät bei allen Fragen rund um die Projektförderung.VON DER PROJEKTIDEE BIS ZUM ABSCHLUSS: IHR WEG DURCH DIE PROJEKTFÖRDERUNG
PROJEKTIDEE
Demokratie fördern - Vielfalt gestalten - Extremismus vorbeugen. Viele Formate sind denkbar, mit denen diese Ziele verfolgt werden können: Begegnungsprojekte mit kulturellem oder sportlichem Rahmen, analoge beziehungsweise digitale Informationsangebote, Workshops oder Fortbildungen sind nur einige Beispiele.
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INFORMATION UND BERATUNG
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Bitte beachten Sie zu Beginn Ihrer Planungen unbedingt die Richtlinien des Bundesprogramms, die Sie als Merkblätter in unserem Downloadbereich finden. Förderfähig sind nur Kosten, die nach der Bewilligung des Projekts innerhalb der beantragten Laufzeit entstehen!
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PROJEKTANTRAG
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Sie haben eine aussagekräftige Projektidee entwickelt? Zeitpunkt, Ablauf und Zielgruppe stehen fest? Die Kosten für die Durchführung sind kalkuliert? Dann reichen Sie Ihren Antrag vor dem Projektstart mit Hilfe des Online-Formulars bei uns ein.
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BERATUNG & BEWILLIGUNG
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Über die Mittel des Mikrofonds wird laufend im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens entschieden. Nur bei nötigen Nachfragen zur Förderfähigkeit wird Ihr Antrag dem Begleitausschuss nochmals in der nächstmöglichen ordentlichen Sitzung zur Beratung vorgelegt.
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PROJEKTDURCHFÜHRUNG
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Sie haben den Bewilligungsbescheid erhalten? Der Bewilligungszeitraum hat begonnen? Dann ist es soweit. Ihr Projekt kann starten! Nun gehen Sie an die konkrete Planung und setzen das Projekt nach Ihren Vorstellungen um. Alle organisatorischen Vorbereitungen sind nun möglich: nötige Buchungen, Vergaben, Einkäufe oder der Abschluss von Honorarverträgen.
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DOKUMENTATION UND ABRECHNUNG
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Sie haben Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt? Alle Belege für angefallene Kosten sind bei Ihnen eingetroffen und beglichen? Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums haben Sie sechs Wochen Zeit, um die abschließende Dokumentation und Abrechnung einzureichen.
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